PAKT erstattet Strafanzeige gegen Tierversuchslabor Covance
29.12.2003
Nachdem das in Münster ansässige Tierversuchslabor Covance, deutsche Tochter eines amerikanischen Unternehmens, zuvor bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das deutsche Tierschutzgesetz in die Schlagzeilen geraten war - zuletzt im September 2003 wegen der Tötung von 500 Affen -, führten Enthüllungen eines eingeschleusten Tierversuchsgegners im Dezember 2003 erneut zu schweren Vorwürfen. Under cover hatte dieser verhaltensgestörte Affen in Gitterkäfigen ohne jede Beschäftigungsmöglichkeit sowie Mißhandlungen durch das Pflegepersonal gefilmt und sein Material an die Öffentlichkeit gebracht. Gezeigt wurden die Bilder unter anderem in der ZDF-Sendung "frontal 21", wo sie unter den Zuschauern einen Sturm der Entrüstung auslösten. Die Vorwürfe richteten sich nicht zuletzt an die Adresse des zuständigen Veterinärs, welcher die gezeigten Zustände offenbar nicht nur stillschweigend geduldet, sondern vielmehr dem Labor stets eine vorbildliche Haltung der Tiere attestiert hatte. Während NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn nun die Genehmigung des Labors zur Haltung von Tieren prüfen läßt, versucht dieses einmal mehr mit Gefälligkeitsgutachten und Verleumdungsklagen seine Unschuld zu beweisen, Tierschützer einzuschüchtern und Einschränkungen durch das Ministerium auf gerichtlichem Wege abzuwehren. PAKT hat seinerseits, vertreten durch seinen Vorsitzenden Edgar Guhde, nachfolgende Strafanzeige gestellt.
Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstraße 6
48149 Münster
27.12.2003
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und im Auftrag des Vereins PAKT e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Edgar Guhde, erstatten wir gegen
die Firma Covance Laboratories GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedhelm Vogel, Kesselfeld 29, 48163 Münster,
gegen die verantwortlichen Tierpfleger Berthold Zabel und Andreas Hartmann sowie gegen sonst verantwortliche Personen dieser Firma
Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz und möglicher weiterer Straftatbestände.
Inhaltlich berufen wir uns voll und ganz auf die Strafanzeige der Vereinigung "Ärzte gegen Tierversuche e.V.", Nußzeil 50, 60433 Frankfurt.
Auch wir vertreten die Ansicht, dass die Aussagen und Aufnahmen des Zeugen Mike Baron eindeutig beweisen, dass im Versuchslabor der Firma Covance eine Vielzahl von Affen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen qualvoll getötet wurden und von den Mitarbeitern ohne erkennbaren Grund bei der Durchführung der Versuche mißhandelt, gequält und in keiner Weise artgerecht behandelt wurden. (S. Anlagen)
Damit haben sich die Verantwortlichen der Firma Covance als auch deren Mitarbeiter vorsätzlich der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund schuldig gemacht als auch gegen § 17 Nr. 2 TierSchG verstoßen, dadurch, dass sie einer Vielzahl von Wirbeltieren aus Roheit erhebliche und lang andauernde Schmerzen und Leiden zugefügt haben.
Abgesehen davon ist fraglich, ob diese Tierversuche grundsätzlich gerechtfertigt sind, so dass auch ein Verstoß gegen § 1 TierSchG vorliegt.
Wir bitten um eingehende Prüfung dieser aufgezeigten Verstöße und um Prüfung der Erfüllung von möglichen weiteren Straftatbeständen.
Mit freundlichem Gruß
Edgar Guhde
Anlagen
Weitere Informationen zu den Vorgängen um Covance finden Sie auf der Homepage der Ärzte gegen Tierversuche.