Aktuelle Einführung in die Probleme und Erfordernisse der Tiertransporte
Sämtliche bisherigen Transport-Verordnungen der EU sind angesichts der täglich ablaufenden Greuel - durch zahlreiche Erfahrungsberichte mehrerer Tierschutzorganisationen belegt - völlig unzulänglich.
Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfallen auch für die Tiertransporte zwischen diesen Staaten und der alten EU die früheren Kontrollen an den Ostgrenzen Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die Leiden, die die Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, vergrößern. Die Auflösung der früher bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tschechien kommenden Tiere bei der Einreise nach Deutschland bereits mehrere Stunden oder Tage unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante Stellenabbau bei Polizei und Grenzveterinären, obwohl selbst bei gleichbleibendem Personalumfang die Kontrollintensität nicht beibehalten werden kann. Bezüglich der neuen Außengrenzen der EU ist noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen Übergangsstellen die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die notwendige Versorgung der Tiere sicherzustellen und um verletzten oder nicht mehr transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich ist eine 24stündige Entladung aller Tiere an den Außengrenzen. Es darf nicht sein, dass die Einhaltung der Tierschutztransport-Richtlinie während des gesamten Transports künftig nicht mehr verlangt wird. Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten Tiertransporte selbst in den Binnengrenzen.
Zu erstreiten sind u.a.: Keine Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, Höchsttransportdauer zumindest für Schlachttiere von 8 Stunden (wobei die Transportzeit ab der Verladung des ersten Tieres bis zum Entladen des letzten Tieres zu rechnen ist); für Zucht- und Nutztiere müssen die Ruheintervalle außerhalb des LKW in amtlich überwachten Ruhestationen stattfinden. Anforderungskatalog für Tiertransportschiffe in bilateralen Verträgen mit Zielländern wie Ägypten und Libanon, nur Schlachttiertransporte, generelles Verbot der elektrischen Treibgeräte, geringere Ladedichten und Maximaltemperaturen als bisher, ausreichende Belüftungssysteme, frühester Transport von Ferkeln ab 4 Wochen, von Kälbern ab 2 Wochen, ausreichende, den Tierarten angepasste Tränkeeinrichtungen, präzise Bestimmungen für den Transport von Geflügel, Gefälle der Rampenanlagen maximal 20° (Wiss. Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz), Ausbau der Kontrollen, Überprüfung der jeweiligen Verordnungen alle zwei Jahre.
Eine neue Verordnung soll künftig die Verletzungsgefahr und den Stress für die Tiere reduzieren Mit der am 5. Januar 2007 in Kraft getretenen VO gelten höhere Standards für Fahrzeuge und Ausrüstung sowie strengere Auflagen für das Transportpersonal. Jedoch enthält die VO keine neuen Bestimmungen zu Beförderungszeiten, Temperaturgrenzwerten und Besatzdichten, also zu entscheidenden Notwendigkeiten einer tatsächlichen Verbesserung. Nach wie vor werden die Vorschriften kaum kontrolliert, Bußgelder meist nicht eingezogen. Nach Intervention von Anrainerstaaten haben die Regelungen über die EU-Grenzen hinaus keine Gültigkeit.
Letztlich ist anzustreben, dass die Schlachttiere nahe an den Herkunftsorten geschlachtet werden und dass das Fleisch dann gekühlt oder gefroren transportiert wird.
=> Verordnung EG 1/2005 von Schutz von Tieren beim Transport:
Die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union, Link zur EU
Kurzfassung in einem Merkblatt, PDF Dokument, 164 kB
=> Artikel anderer Organisationen zur Verordnung EG 1/2005
Tierschutz-Schattenseiten
=> Tiertransportablöseverordnung:
Entwurf, PDF Dokument, 252 kB