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Ethische Gründe gegen Tierversuche

 

Die Kreatur ist auch dem Leiden unterworfen in derselben Weise wie wir.
Die wahre tiefe Menschlichkeit erlaubt uns nicht, ihr Leiden aufzuerlegen.
(Albert Schweitzer)

 

Noch nie wurden Tiere in so riesiger Zahl tagtäglich vermarktet, verbraucht, gequält, zugrunde gerichtet und umgebracht wie in den letzten Jahren. Auch in Forschung und chemischer Industrie ist der Tiermissbrauch nach wie vor Tagesroutine. Millionen Tiere müssen bei Experimenten Jahr für Jahr ihr Leben lassen. Abgesehen von den methodenkritischen Gründen und den Möglichkeiten von Alternativen verbieten sich Tierversuche auch aus ethischen Überlegungen.

 

Tierethik

Ethik, Humanität, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit sind unteilbar. Die Unteilbarkeit der Ethik verlangt, unsere Ethik auch in Bezug auf die Tiere zur Geltung zu bringen: Weil sie leidensfähige Wesen sind. Nur der Mensch kann moralische Verpflichtungen empfinden und reflektieren. Daraus abzuleiten, dass er diese Verpflichtungen den Tieren gegenüber außer Kraft setzen dürfe, Millionen von ihnen artwidrig einsperrt, in endlosen Experimenten manipuliert und tötet, ist widersinnig. Die auf höherer Intelligenz beruhende Überlegenheit des Menschen rechtfertigt keine absolute Vorrangstellung gegenüber den Tieren. Dem grenzenlosen Artegoismus der meisten Menschen setzt die Tierethik entgegen, dass vermeintlich geringeres Leben kein beliebig verfügbares Mittel für eigene Zwecke sein darf. Kein Zweck heiligt alle Mittel. Ethik, Recht und Gerechtigkeit sind nicht allein auf den zwischenmenschlichen Bereich zu beschränken.

 

Eigenwert und Würde der Kreatur

Im Zentrum der Ethik steht die gleiche Achtung vor allen empfindungsfähigen Wesen mit Selbstzweck und eigenem Wohl und Wehe.

Leidensfähigkeit ist ein Indikator dafür, dass ein Wesen ein eigenes Wohl und Wehe hat und damit als Wesen Achtung verdient. Aus den eigenen Lebensansprüchen der Tiere folgt, dass ihr Daseinszweck nicht ist, Messinstrumente der Menschen zu sein. Tiere haben ihren eigenen Zweck im Ganzen der Natur und daraus abgeleitete Rechte.

So hat denn auch die Schweizer Bundesverfassung 1992 die "Würde der Kreatur" anerkannt. Tiere besitzen Würde, weil sie Träger von Interessen und Subjekt einer eigenen Lebensführung sind. Verdinglichung und Missbrauch zu Versuchsobjekten, zu Messinstrumenten, beraubt sie ihrer geschöpflichen Würde. Experimente mit ihnen sind ethisch unzulässig, weil ihnen als Subjekten eines Lebens eine Würde zukommt, die es Menschen verbietet, sie zu Objekten und Mitteln zu degradieren.
Tierethik bedeutet anzuerkennen, Tiere nicht nur in ihrem Nutzen für den Menschen zu sehen, sondern zu erkennen, dass sie unabhängig von menschlichen Zwecken ein eigenständiges Grundrecht haben, sich so zu entfalten, wie es ihrer Art entspricht. Den Versuchstieren ist es nicht möglich, ein artgemäßes Leben zu führen. In steriler, unnatürlicher Umgebung zwangsweise gehalten, auf engem Raum untergebracht, haben sie nicht den nötigen Freiraum zum Ausleben ihrer physischen und sozialen Bedürfnisse.

Tierversuche sind moralisch unstatthaft, weil sie Grundbedürfnisse auf barbarische Art verletzen. Auch wir würden uns auf unseren Eigenwert berufen, kämen uns an Stärke und Intelligenz überlegene außerirdische Wesen auf die Erde, um mit uns so umzugehen wie die Experimentatoren mit den Tieren bei ihren Versuchen.

 

Leidensfähigkeit der Kreatur

Tiere sind keine beweglichen Maschinen, sondern sie besitzen eine dem Menschen analoge Schmerz- und Angstfähigkeit. Ihre Leiden sind wegen der fehlenden Sprache und Vernunft sogar größer als die der Menschen. Diese können Leiden "annehmen" und intellektuell verarbeiten, ihnen einen Sinn geben und beim Schmerz dessen Ende absehen oder um den längerfristigen Vorteil wissen. Tiere dagegen sind Schmerzen in ähnlich hilfloser Weise ausgeliefert wie Kleinkinder. Sie können das Leiden nicht verstehen, nicht die Sinnfrage stellen, es nicht einordnen und bewältigen. Der Schmerz füllt sie völlig aus. Sie sind der dumpfen Angst hilf- und sprachlos ausgeliefert. Sie haben keinen Trost, keine Hoffnung oder Zuversicht.

Da das Leiden der Versuchstiere insofern noch schwerer wiegt als menschliches, ist das Experimentieren mit ihnen um so verwerflicher.

"Ein erzwungenes Leiden für andere ist ethisch nicht zulässig, weil das Tier kein freiwilliges Opfer bringen kann und niemand einen anderen zu Opfern zwingen darf." (Prof. Dr. Gotthard Teutsch)

 

Gleichheit und Gerechtigkeit

Wenn Interessen auf der Empfindungs- und Schmerzfähigkeit beruhen, dann sind sie unabhängig von der Gattungsgrenze gleich zu berücksichtigen. Der Gleichheits- und Gerechtigkeitsgrundsatz verlangt, dass das Tier überall da, wo es gleiche oder ähnliche Bedürfnisse hat wie der Mensch, auch entsprechend gleich oder ähnlich behandelt wird, und dass es da, wo es andere Bedürfnisse hat, dieser Andersartigkeit gemäß leben kann.

Gerechtigkeit verlangt, dass jedem das Seine gewährt wird, wie es den Gesetzmäßigkeiten, Lebensansprüchen und Empfindungsfähigkeiten der Lebewesen entspricht.

Bei in diesem Sinn gleichen Rechten von Mensch und Tier gibt es keine guten Gründe, Leiden und Qualen von Millionen Mitgeschöpfen herbeizuführen. Denn es ist ungerecht, anderen sensitiven Wesen allein deshalb die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Rechte zu versagen und sie zu rechtlosen Versuchsobjekten zu erniedrigen, weil sie Tiere sind. Die zwischen Mensch und Tier bestehende Gemeinsamkeit in der Leidensfähigkeit verbietet die Tierquälerei in gleicher oder doch ähnlicher Weise wie die Misshandlung unterlegener Mitmenschen.

Wie können Versuche an Tieren zulässig sein, wenn eine entsprechende Behandlung von Menschen abgelehnt wird, und zwar auch von solchen Menschen, die in ihren geistigen Fähigkeiten behindert sind? Da sowohl geistig Schwerbehinderte und Föten wie Tiere nicht zustimmungsfähig sind, verbieten sich Experimente mit ihnen.
Das Recht zu Tierversuchen aus der Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies abzuleiten, ist nach den Maßstäben der Gerechtigkeit ebenso verwerflich wie die Ableitung zu Herrschaft und Gewalt aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Geschlecht, einer sozialen Schicht oder Religion. Die Opfer sind andere, doch die Denkweisen und Mechanismen der praktischen Durchführung sind die gleichen. Die "Minderwertigen" werden von denen, die sich für "höherwertig" halten, zu Objekten erklärt und der Vernichtung preisgegeben.

Der ethische Grundsatz "Was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu" bedarf keiner weiteren Begründung und hat im Sinne der Gerechtigkeit für Tiere auch diesen gegenüber zu gelten.

 

Selbstachtung und Menschenwürde

Schon die Selbstachtung der menschlichen Rechtsgemeinschaft gebietet, das Leben der Tiere artgemäß, ohne Zufügung schweren Leidens, geschehen zu lassen.

Tierversuche sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde, die fähig ist, Handlungen zu unterlassen, weil sie niedrig und gemein sind. Und zur Menschenwürde gehört die Fähigkeit, für Tiere eine Fürsorgepflicht zu übernehmen.

Zwar kann die Gewalt zwischen Mensch und Tier nicht generell verhindert werden, doch gerade Tierexperimente zählen zu den überflüssigen und vermeidbaren Gewaltbeziehungen zwischen Mensch und Tier, an denen letztlich auch der Mensch moralisch und seelisch Schaden nimmt. Tierexperimentatoren entwürdigen und demoralisieren den Menschen, der mit den für die Experimente und Tötungen eingesetzten Rechtfertigungen - ähnlich wie bei der Intensiv-Massentierhaltung - eine "Zivilisation" des Tötens und der Lüge stabilisiert.

Tierversuche verursachen auch menschliche Leiden, die durch das Mitleiden mit den Versuchstieren entstehen.

 

Fazit

Eine ethische Rechtfertigung für das Zutodeexperimentieren arg- und wehrloser Geschöpfe gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn es dadurch medizinische Fortschritte gäbe; denn auch derartige Menschenversuche, die ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt würden, sind unzulässig, obwohl sie weit eher dem medizinischen Fortschritt dienen würden. Die gegen die Todesstrafe in Anspruch genommene Humanität ist auch ein Argument gegen die massenweise Tötung schuldunfähiger Tiere.

Aus diesen und weiteren Gründen ergibt sich die Aufgabe, die Tierversuche abzuschaffen und nicht nur zu verringern.

"Der Tag kommt, an dem die grausamen Tierversuche, ausgeführt im Namen der Wissenschaft, ebenso verurteilt werden wie die damalige Hexenverbrennerei, ausgeführt im Namen der Religion." (Albert Schweitzer)

 

Edgar Guhde

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