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Forderungen zur Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie

 

Die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie 98/44/EG in nationales Recht steht bevor.

Die "eins-zu-eins"-Umsetzung dieser Richtlinie ist höchst umstritten. Die Kritik betrifft vor allem die Stoffpatente auf Gensequenzen, auf Pflanzen, Tiere und Teile des Menschen sowie das Fehlen von Vorkehrungen gegen Biopiraterie: Herkunftsangaben zum verwendeten biologischen Material und Traditionswissen werden nicht gefordert.

 

Die Probleme im Einzelnen:

Stoffpatente, wie sie im Patentrecht für technische Erfindungen üblich sind, können nicht auf biologische Ressourcen angewendet werden. Sie sind in einer Weise umfassend, die in keinem Verhältnis zur Eigenleistung des Erfinders steht. Die im Patent offengelegte(n) Anwendung(en), die offengelegte technische Lehre kann keinesfalls das gesamte Potential von Entwicklungen abdecken, die gegebenenfalls mit dem "Stoff" möglich sind. Zudem sind biologische Ressourcen gemeinsames Gut und müssen frei verfügbar bleiben.

Patente auf Gensequenzen: Auch die Angabe einer Funktion, wie sie in der EU-Richtlinie gefordert wird, ist unbefriedigend, da die meisten Gene mehrere Funktionen haben und innerhalb einer Funktion für verschiedene Anwendungen Grundlage sein können. Patente blockieren die freie Nutzung der geschützten Gene und behindern so die weitere Forschung und Entwicklung durch andere.

Patente auf Tiere und Teile des Menschen (Organe bis Gene): Der Mensch darf nicht Gegenstand kommerzieller Interessen werden. Der Respekt vor der Mitgeschöpflichkeit verbietet auch Patente auf Tiere. Patente bedeuten hier Grenzüberschreitungen, die aus ethischer Sicht nicht akzeptiert werden dürfen und mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar sind. Stoffpatente auf Tiere sind genauso abzulehnen wie auf Teile des Menschen.

Patente auf Pflanzen: Pflanzenpatente schließen auch Pflanzensorten mit ein, die nach der EU-Richtlinie explizit von der Patentierung ausgeschlossen sind. Sortenzüchter und Landwirte geraten in direkte Abhängigkeit der Patentinhaber. Die Patentierung führt zu zunehmender Konzentration im Saatzuchtbereich, damit zu einer Abnahme der Sortenvielfalt.

Biopiraterie: Der Diebstahl von biologischen Ressourcen und Traditionswissen durch Patentierung trifft vor allem Entwicklungsländer. Biopiraterie ist eine Folge der Patentierbarkeit biologischer Ressourcen. Die Richtlinie bietet keinen verbindlichen Ansatz zu Schutz und Interessenausgleich, sie verpflichtet nicht zur Angabe der Herkunft der biologischen Ausgangsorganismen.

 

Was tun und sagen andere:

Gen-Patente

Frankreichs Parlament hat die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie im Juli 2004 verabschiedet. Dabei wurde der Stoffschutz auf menschliche Gensequenzen stark eingeschränkt: Eine Gensequenz ist danach nur patentierbar, wenn eine Funktion und zusätzlich eine Anwendung im Patent beschrieben ist. Der Patentschutz der Gensequenz ist auf diese Anwendung begrenzt. Neue Anwendungen führen zu unabhängigen Patenten. Das ist ein sehr überzeugendes Modell, denn ein Patent hat den Zweck, eine gewerblich anwendbare Erfindung durch Nutzungsmonopol zu schützen, wobei die Erfindung im Sinne einer technischen Lehre - also nachvollziehbar - zu offenbaren ist. Spekulative Anwendungsmöglichkeiten sind nicht patentierbar.

 

Patente auf Pflanzen:

Der Deutsche Bauernverband wendet sich gegen Patente auf Pflanzen, da Pflanzenzüchter nicht mehr frei sind in der Wahl der Pflanzensorten, mit denen sie züchten wollen, sondern von der Zustimmung des Patentinhabers abhängig und lizenzpflichtig sind. Dies begrenzt die Möglichkeiten und die Bereitschaft zum Züchten, schränkt die Nutzpflanzenvielfalt ein und gefährdet damit die Ernährungssicherung.
Die Schweiz hat ebenfalls einen Entwurf zur Umsetzung der Biopatent-Richtlinie vorgelegt. Darin ist ein umfassender Züchtervorbehalt vorgegeben.

 

Herkunftsnachweis:

Der Umsetzungsentwurf der Schweiz zeigt auch hier einen interessanten Vorschlag: Die Herkunft muss bei der Anmeldung des Patentes angegeben sein.

 

Die Biopatent-Richtlinie muss umgesetzt werden. Sie muss aber nicht "eins zu eins" umgesetzt werden, was insbesondere das Beispiel Frankreich zeigt.

Ein Bio-Patentrecht mit absolutem Stoffschutz, wie ihn die Richtlinie zulässt, fördert vor allem die Großkonzerne, eine weitere Konzentration von Entwicklung nach den Vorstellungen und Fähigkeiten von immer weniger Beteiligten. Biologische Ressourcen sind gemeinsames Gut und dürfen nicht monopolisiert werden. Auch das Biopatentrecht muss die Balance wahren zwischen den Interessen des Erfinders und der Allgemeinheit.
Weltweit gerät die Landwirtschaft durch Stoffpatente auf Pflanzen in finanzielle, wirtschaftliche und rechtliche Abhängigkeiten mit schwerwiegenden Folgen über die Landwirtschaft hinaus.
Biopiraterie ist kein Kavaliersdelikt, sie muss durch entsprechende rechtliche Vorgaben unterbunden werden.

Deshalb die Forderungen:

  • Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
  • Keine Patente auf Gensequenzen, es sei denn das Stoffpatent wird auf die angegebene Funktion und zusätzlich auf die angegebene Anwendung begrenzt.
  • Keine Patente auf Teile des Menschen, wie Zellen, Gewebe und Organe
  • Verbindliche gesetzliche Vorkehrungen gegen Biopiraterie
  • Umgehende Revision der Richtlinie 98/44/EG in Brüssel

 

 

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