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Zur ethischen Problematik des Schlachtens und Tötens

 

von Dr. phil. Claudia Leven, Düsseldorf

Aufsatz zur 45. PAKT-Tagung am 13. Oktober 2001 in Hannover: „Schlachten im Focus des Tierschutzes: Verfahren, Versäumnisse, Verbesserungen“

 

Der Anblick von Bildern aus Schlachthöfen erfüllt wohl jeden mit Grausen, Schrecken, Ekel oder anderen Gefühlen des Unbehagens. Man ist schockiert von den dortigen Praktiken:

Der Umstand, daß die landwirtschaftlichen Nutztiere während des Schlachtvorgangs teilweise noch bei Bewußtsein sind, widerspricht dem allgemeinen moralischen Empfinden. Und so stellt sich die Frage, inwieweit das Schlachten als solches überhaupt moralisch oder ethisch bewertet werden kann.

Denn das Schlachten ist der letzte Abschnitt eines Martyriums: Vorgelagert sind die Haltungsbedingungen vor allem in landwirtschaftlichen Großbetrieben und der Transport zum und das Einschleusen in den Schlachthof. Die hier herrschenden Praktiken sind eines der negativen Ergebnisse der Indu­strialisierung; sie erinnern an eine Fabrik: das landwirtschaftliche Nutztier unterliegt den Bedingungen einer Fließbandabfertigung, es ist ein Massenprodukt.

Problematisch hierbei ist jedoch der Umstand, daß Rinder, Schweine und andere für den Verzehr gedachten Tiere keine leblosen Gegenstände, sondern empfindungsfähige Lebewesen sind: Sie haben das Bedürfnis sich zu bewegen und ein ihrer Art entsprechendes Leben zu führen; sie empfin­den Schmerzen und Angst. Und genau diese Empfindungs- bzw. Leidensfähigkeit ist eines der wesentlichen Kriterien in der tierethischen Diskussion.

Im Hinblick auf die ethischen Aspekte des Schlachtens und Tötens möchte ich nun folgende Aspekte skizzieren:

  1. Grundsätzliche Erwägungen zum Thema „Haltung – Schlachten – Töten“
  2. Die Stellung des Tieres in der traditionellen abendländischen Ethik
  3. Aspekte der Tierschutzethik
  4. Konsequenzen für die Praxis

 

 

Grundsätzliche Erwägungen zum Thema „Haltung – Schlachten – Töten“

Die Problematik des Schlachtens kann meines Erachtens nicht losgelöst von den grundsätzlichen Fragen der ethischen Zulässigkeit von Haltungsbedingungen einerseits und der Frage nach der ethischen Zulässigkeit von Tiertötung andererseits betrachtet werden.

Es muß also geprüft werden, inwieweit das Halten von Tieren zu rechtfertigen ist. Hierbei sollte grundsätzlich berücksichtigt werden, daß jede Form der Haltung für das Tier eine Einschränkung oder Ver­änderung seiner natürlichen Lebensgewohnheiten bedeutet.

Die gegenwärtige Praxis des Alltags zeigt jedoch, daß man wohl kaum in absehbarer Zeit erwarten kann, daß die Menschheit sich von jeglicher Form der Tierhaltung verabschieden wird. Zudem gibt es ja auch recht erfreuliche Formen der Tierhaltung, wie z.B. das Halten von Katzen, die ihren „persönlichen“ Bedürfnissen entsprechend ihr menschliches Heim verlassen und jederzeit dorthin zurückkehren können. Auch landwirtschaftlichen Nutztieren wird auf manchen kleineren Höfen ein relativ erfreuliches Leben geboten; sofern die Ställe vernünftig ausgestattet sind und die Tiere tagsüber auf eine Weide gelassen werden.
Das bedeutet also, daß Tiere, die in der Obhut des Menschen leben, zwar grundsätzlich mehr oder weniger „fremdbestimmt“ leben bzw. ihre Lebensbedingungen durch den Menschen vorgegeben bekommen; es bleibt aber zunächst einmal offen, inwieweit diese Vorgaben die Tiere in Form von Leiden oder Schmerzen negativ beeinträchtigen.

Es geht schließlich darum zu prüfen, inwieweit die Umgangsformen des Menschen mit nichtmenschlichen Tieren zu rechtfertigen sind.

Somit muß der ethische Status von Tieren geklärt werden:

  1. Unter welchen Kriterien wird das Tier in die moralische Rücksichtnahme einbezogen?
  2. Wie weit geht diese Rücksichtnahme?
  3. Welche praktischen Konsequenzen folgen aus diesen moralischen Erwägungen?

Die Praxis des Schlachtens führt auch zu der grundsätzlichen Frage nach der ethischen Zulässigkeit des Tötens von Tieren. Hierbei kann zunächst einmal festgestellt werden, daß in sämtlichen Gesellschaften und Kulturen ein grundsätzliches Tötungsverbot gilt. In der Regel ist jedoch der Geltungsbereich des hiermit einhergehenden Rechts auf Leben strittig:
Ob das Tötungsverbot sich auf das menschliche Miteinander beschränkt oder, ob hierbei auch nichtmenschliches Leben einbezogen wird, ist abhängig von den zugrunde liegenden ethischen oder religiösen Normen.

Wir fragen uns also einerseits, wie wir mit Tieren zu Lebzeiten umgehen sollen; und andererseits, ob wir sie töten dürfen. Das Problemfeld des Schlachtens stellt hierbei gewissermaßen eine Schnittstelle dar: Am Schlachthof angekommen unterliegt das Tier noch den Bedingungen von Haltung und Transport und wird hier im Rahmen einer schnellen Abfertigung ins Jenseits befördert. Die Praxis in den Schlachthöfen bedeutet für die Tiere leider oftmals alles andere als einen schnellen und schmerzlosen Tod.

Diese drei Faktoren der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung „Haltung – Schlachten – Töten“ haben eines gemeinsam: Tiere werden zu menschlichen Zwecken benutzt. Ob das Benutzen von Tieren ethisch zulässig ist oder nicht, ist zwar eine grundsätzliche und prinzipiell auch vorrangige Frage. Allerdings läßt auch hier der Blick in die Alltagspraxis nicht vermuten, daß die meisten Menschen von heute auf morgen bereit sein werden, ihre Lebensgewohnheiten so umzustellen, daß es kein Tierleid mehr geben wird.

Von daher erscheint mir eine Differenzierung von Tierschutzideologie und praktikablen Forderungen hinsichtlich tierschützerischer Verbesserungen sinnvoll. Das heißt, die Forderungen, die aus tierethi­schen Erwägungen erwachsen sind Maximalforderungen, welche mittels unterschiedlicher Initiativen und Vorgehensweisen früher oder später umgesetzt werden können.

Im Hinblick auf den speziellen Bereich des Schlachtens bzw. der Tiertötung zu Nahrungszwecken erscheint zunächst einmal eine „Strategie der kleinen Schritte“ sinnvoll. Dementsprechend gilt es, die bestehenden Verhältnisse so weit wie möglich zugunsten der Tiere zu verbessern. So klein und unscheinbar derartige Verbesserungen auf den ersten Blick auch aussehen mögen, für die betroffenen Tiere bedeutet dies immerhin etwas weniger Leid.

 

Die Stellung des Tieres in der traditionellen abendländischen Ethik

„Ethik ist die Wissenschaft vom Seinsollenden.“* Ethische Erwägungen, Forderungen und Normen beschreiben also ganz allgemein gesagt das „Wie sollen wir leben?“ Der Teil, der sich mit der Mensch-Tier-Beziehung befaßt, wird als Tierschutzethik definiert: Wie soll der Mensch sich also dem Tier gegenüber verhalten? Welchen Status hat das Tier in der vom Menschen definierten Ethik?

Ein Blick in die Geschichte des Mensch-Tier-Verhältnisses zeigt, daß dieses eigentlich immer ein ambivalentes war: Naturvölker und frühe Kulturen haben und hatten zwar einerseits ein sehr enges Verhältnis zu ihren Mitlebewesen, dies hat die Menschen andererseits aber nicht davon abgehalten, Tiere zu Nahrungszwecken zu jagen und zu töten. Die Tiertötung wird hier aber keineswegs als selbstverständlicher Vorgang durchgeführt, sondern ist immer mit Gefühlen der Schuld oder Sünde behaftet. Von daher unterliegt die Tötung auch immer Ritualen und Kulten, durch die man sich von der Schuld zu befreien versucht. Zudem ist das Jagdglück auch immer von der Gunst der Götter abhängig; und diese sind dem Menschen in der Regel nur dann wohl gesonnen, wenn der Mensch sich entsprechend „gut“ verhält.

Betrachtet man hingegen die Zustände in landwirtschaftlichen Großbetrieben und Schlachthöfen, so lassen diese keineswegs Gefühle der Nähe oder Schuld vermuten, sondern allenfalls Verrohung: Wenn Berichte und Dokumentationen uns zeigen, daß Tiere den Schlachtvorgang – den Entblutungsschnitt und das Abschneiden von Gliedmaßen – bei vollem Bewußtsein erleben, so ist es offensichtlich, daß das „Mitgeschöpf Tier“ hier lediglich ein Produktionsgut ist.

Es hat also eine Vergegenständlichung des Tieres stattgefunden, und es stellt sich die Frage, welche Denkmuster dieser Sichtweise zugrunde liegen.

Zwar hat es in der Geschichte des abendländischen Denkens immer wieder Bestrebungen gegeben, auch nichtmenschliche Tiere in die ethische Rücksichtnahme einzubeziehen; durchgesetzt haben sich aber offensichtlich diejenigen Denkrichtungen, die zu einer Entrechtung der Tiere geführt haben.

So waren die Tiere beispielsweise für Descartes lediglich Maschinen; ihre Schmerzensschreie defi­nierte er als rein mechanische Vorgänge. Diese Sichtweise begründete er damit, daß die Tiere nicht denken könnten und von daher auch nicht zu Empfindungen fähig seien. Empfindungsfähigkeit, Bewußtsein und Denken waren für Descartes gewissermaßen eine untrennbare Einheit.
Die meisten Denker haben das Tier zwar nicht ganz so eindeutig als Sache definiert wie Descartes, aber man war gemeinhin doch stets bemüht, die Sonderstellung des Menschen hervorzuheben und aus dieser Sonderstellung eine anthropozentrische Ethik abzuleiten.

So sieht auch Albert Schweitzer** ein grundlegendes Manko der abendländischen Ethik darin, daß sich die ethische Verantwortung primär auf das Verhalten der Menschen untereinander beschränkt: „Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, daß die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die euro­päischen Denker darüber, daß ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen.“

Die traditionelle abendländische Ethik hat die Tiere also entweder bewußt ausgeschlossen oder sie nur insoweit einbezogen als dies für den Menschen nützlich ist bzw. es für ihn keine Nachteile bedeutet. Dementsprechend scheint unsere Alltagsmoral auch heute noch primär anthropozentrisch, das heißt an menschlichen Interessen ausgerichtet zu sein; und es stellt sich die Frage, inwieweit diese Sichtweise ethisch haltbar ist.

 

Aspekte der Tierschutzethik

Einer der wesentlichen Aspekte mittels derer die ethische Sonderstellung des Menschen immer wieder zu begründen versucht wurde, besteht in der Annahme, daß nur der Mensch vernunftbegabt sei und nur vernunftbegabte Lebewesen um ihrer selbst willen in die moralische Rücksichtnahme einbezogen werden. Hierbei läßt sich einerseits die Vernunftbegabung als ausschließliches Merkmal des Menschseins in Frage stellen; und andererseits erscheint es auch fragwürdig, warum ausgerechnet die Vernunftbegabung das ausschlaggebende Kriterium für die Einbeziehung in die moralische Rücksichtnahme sein soll.
Zum Aufschluß dieser Fragestellungen möchte ich nun die folgenden ethischen Ansätze skizzieren:

  1. Arthur Schopenhauers „Mitleidsmoral“
  2. Albert Schweitzers „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“
  3. Peter Singers „Prinzip der gleichen Interessenabwägung“

 

Arthur Schopenhauers „Mitleidsmoral“

Für Schopenhauer sind Ethik und Moral philosophische Bereiche des täglichen Lebens. Dementsprechend verwendet er im Gegensatz zu Kant, dessen ethischen Ansatz er heftigst kritisiert, vorzugsweise den Begriff der Moral. Schopenhauer lehnt eine imperative Ethik, die sich nicht am wirklichen Leben orientiert, ab; denn dies wäre für die Menschen nicht nachvollziehbar und folglich nicht praktikabel. So versucht er die Grundlage für Moral im täglichen Handeln selbst zu finden. Jede Handlung bzw. Unterlassung bedarf einer Motivation:

„Es gibt überhaupt nur drei Grundtriebfedern der menschlichen Handlungen; und allein durch Erre­gung derselben wirken alle irgend möglichen Motive. Sie sind:

  1. Egoismus, der das eigene Wohl will (ist grenzenlos)
  2. Bosheit, die das fremde Wehe will (geht bis zur äußersten Grausamkeit)
  3. Mitleid, welches das fremde Wohl will (geht bis zum Edelmut und zur Großmut)“***

Der Mensch ist also zunächst einmal ein grenzenloser Egoist, der nur seine eigenen Interessen verfolgt. Die einzige Ausnahme ist hierbei das Phänomen des Mitleids, welches mittels der Identifikation mit einem anderen Lebewesen unmittelbar durch dessen Leiden motiviert wird. Hieraus ergibt sich für Schopenhauer der ethische Grundsatz, niemanden verletzen zu dürfen, sondern vielmehr einem jeden so viel als möglich zu helfen.

Das Mitleid - die Identifikation mit dem Leiden des anderen - ist eine natürliche Veranlagung und von daher für jedermann nachvollziehbar und im täglichen Leben praktikabel. Somit schließt die Mitleidsmoral das Kriterium der Vernunftbegabung als „Eintrittskarte in die Sphäre der ethisch zu Berücksichtigenden“ aus.

Da die Anteilnahme am Leiden eines anderen sich nicht nur auf Menschen beschränkt, sondern gleichermaßen das Miterleben nichtmenschlichen Leidens betrifft, liegt es auf der Hand, daß Schopenhauer die Tiere direkt und um ihrer selbst willen in die moralische Rücksichtnahme einbezieht.

Hinsichtlich der Frage, ob Tiere zu Nahrungszwecken getötet werden dürfen, kommt Schopenhauer zu dem Schluß, daß dies – sofern es um der Ernährung willen – unumgänglich ist mit der Mitleidsmoral vereinbar ist. Inwieweit das Kriterium der Unumgänglichkeit jedoch auf die heutigen Ernährungsgewohnheiten zutrifft, halte ich für äußerst fragwürdig.

Zum Vorgang des Schlachtens äußert Schopenhauer sich zwar nicht, aber es ist wohl offenkundig, daß dies – wenn es denn als unumgänglich erscheint - so leidensfrei wie nur irgend möglich zu erfol­gen hat.

 

Albert Schweitzers „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“

Hinsichtlich der Tötungsproblematik geht Schweitzers Forderung bedeutend weiter als die in der Mit­leidsmoral postulierte. Für ihn muß Ethik lebensbejahend sein und sich stets aktiv mit dem Leben auseinandersetzen. Die Kernaussage der Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben lautet

„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“****

Mein Wille zum Leben ist also zugleich das Motiv für meine Ehrfurcht vor jedem anderen Leben; nur auf dieser Grundlage kann nach Schweitzer das Ideal einer humanitären Gesellschaft verwirklicht werden.

Aus dem Postulat der Ehrfurcht vor dem Leben ergeben sich weitreichende Konsequenzen für den Tierschutz: Aus dem Respekt vor allem Leben ergibt sich einerseits ein striktes Verbot jeglicher Form der Tierquälerei. Sofern ich ein anderes Lebewesen um seiner selbst willen achte, bin ich auch genötigt, es in seinem Sosein zu respektieren. Folglich füge ich ihm auch keine Schmerzen oder Schäden zu.

Darüber hinaus ergibt sich hieraus aber auch ein äußerst weitreichendes Tötungsverbot. Sofern ich mich als Lebewesen unter anderen Lebewesen definiere und deren Lebenswillen als schützenswert achte und respektiere, bedeutet dies, daß ich wissentlich letztlich kein anderes Leben zerstören darf.

Dieser umfangreiche Lebensschutz, der bei Schweitzer Menschen, Tiere und Pflanzen umfaßt, impliziert jedoch Schwierigkeiten bezüglich der Praktikabilität. Denn es ergibt sich ja immer der Konfliktfall der Selbsterhaltung: Um mein Leben zu erhalten, bin ich immer in irgendeiner Form genötigt, ein anderes Leben zu zerstören.

Die Notwendigkeit, anderes Leben zu zerstören, ist dem Menschen nach Schweitzer zwar auferlegt; aber als ein ethisch handelnder Mensch ist er zugleich angehalten, diese Schädigungen und Zerstörungen so gering wie möglich zu halten. Schweitzer lehnt konkrete Normen darüber ab, aus welchen Gründen eine Tötung zu rechtfertigen sein könnte. Für ihn handelt es sich hierbei immer um Kompromisse, die mit der Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben nicht vereinbart werden können.
Seines Erachtens ist jeder stets zur Auseinandersetzung mit sich und seiner Umwelt aufgefordert. Das heißt, daß der Mensch stets dazu angehalten ist, selbst entscheiden zu müssen, inwieweit sein Handeln ethisch wertvoll ist oder nicht. Diese ständige Auseinandersetzung mit der Moralität des eigenen Handelns treibt den Menschen dahingehend voran, daß er einen immer ausgeprägteren Widerwillen gegen die Vernichtung von Leben und ein immer stärkeres Bedürfnis nach der Erhaltung von Leben entwickelt.

Demzufolge ist ethisches Handeln zwar immer subjektiv, was für Schweitzer aber keineswegs mit Beliebigkeit gleichgesetzt werden kann. Denn die Richtlinie für ethisches Handeln ist das Prinzip der Ehrfurcht vor dem Leben.

Ferner geht Schweitzer von einem Solidaritätsverhältnis zwischen Mensch und Tier aus. Daraus ergibt sich für den Menschen die Verpflichtung, jedem Tier, dessen Wohlergehen in seinen Handlungsbereich fällt, das größtmögliche Maß an Gutem zukommen zu lassen. Dementsprechend darf auch nie­mand die Qualen, welche den Tieren in vielfacher Weise zugefügt werden, einfach geschehen lassen; vielmehr sollen alle Möglichkeiten, die diese Qualen verhindern können, ausgeschöpft werden.

 

Peter Singers „Prinzip der gleichen Interessenabwägung“

Eine Handlung kann nach Singer nicht allein aufgrund von Normen ethisch beurteilt werden; es müssen vielmehr auch die Begleitumstände, die zu dieser Handlung geführt haben, berücksichtigt werden. Das heißt: Wenn wir z.B. die ethische Norm „Du sollst nicht lügen“ anerkennen, so ist dies vielleicht in den meisten Fällen richtig. Allerdings kann es unter bestimmten Umständen – wenn z.B. das Leben eines Unschuldigen nur durch eine Lüge gerettet werden kann, durchaus sinnvoll sein, zu lügen.
Eine ethische Richtung, die Handlungen unter Einbeziehung ihrer Begleitumstände beurteilt ist der Utilitarismus. Hier wird die Richtigkeit einer Handlung daran bemessen, inwieweit sie im Verhältnis zu anderen Handlungsmöglichkeiten das bestmögliche Ergebnis für alle Betroffenen zur Folge hat. Es geht also darum, das Glück in der Welt zu vermehren.

Ein weiteres Prinzip besteht für Singer in der Universalität von Ethik; sie enthält immer die Vorstellung von etwas Größerem als einem Individuum. Ethisches Handeln geht also immer über den eigenen Standpunkt, die persönlichen Interessen hinaus. Die ausschließliche Berücksichtigung von persön­lichen Interessen kann folglich nicht moralisch sein.

Somit ergibt sich ein Prinzip der Interessenabwägung, auf welchem nach Singer auch das Gleichheitsprinzip beruht. Dieses wird heute zumindest theoretisch für alle Menschen anerkannt, denn wir respektieren alle den Grundsatz  „alle Menschen sind gleich“ ungeachtet ihrer Rasse, ihres Intelligenzquotienten oder anderer Merkmale.

Singer verknüpft das Prinzip der gleichen Interessen mit dem universalen Aspekt, wonach ethisches Handeln grundsätzlich über den persönlichen Standpunkt hinauszugehen hat: es ergibt sich das Prinzip der gleichen Interessenabwägung.

Dieses wendet Singer aber nicht nur auf alle Menschen, sondern gleichermaßen auf die Tiere an. Die Voraussetzung dafür, daß ein Lebewesen Interessen hat, besteht in dessen Empfindungs- bzw. Leidensfähigkeit: Das Interesse, leidensfrei zu leben, setzt notwendigerweise die Fähigkeit, Leiden empfinden zu können, voraus. Somit sind alle empfindungsfähigen Tiere direkt und um ihrer selbst willen in die moralische Rücksichtnahme einzubeziehen.

„Die Tatsache, daß manche Menschen nicht unserer Rasse angehören, berechtigt uns nicht dazu, sie auszubeuten, und ebenso bedeutet die Tatsache, daß manche Menschen weniger intelligent sind als andere, nicht, daß ihre Interessen mißachtet werden dürfen. Aber das Prinzip impliziert auch folgendes: Die Tatsache, daß bestimmte Wesen nicht zu unserer Gattung gehören, berechtigt uns nicht, sie auszubeuten, und ebenso bedeutet die Tatsache, daß andere Lebewesen weniger intelligent sind als wir, nicht, daß ihre Interessen mißachtet werden dürfen. ...

Rassisten europäischer Abstammung akzeptieren nicht, daß der Schmerz, den Afrikaner verspüren, ebenso schlimm ist wie der, den Europäer verspüren. Ähnlich messen jene, die ich ‚Speziesisten‘ nennen möchte, da, wo es zu einer Kollision ihrer Interessen mit denen von Angehörigen einer ande­ren Spezies kommt, den Interessen der eigenen Spezies größeres Gewicht bei. Menschliche Spezie­sisten erkennen nicht an, daß der Schmerz, den Schweine oder Mäuse verspüren, ebenso schlimm ist wie der von Menschen verspürte.“*****

Die Mißachtung nichtmenschlicher Interessen ist für Singer also Speziesismus, der ethisch ebenso wenig zu rechtfertigen ist wie Rassismus oder irgendeine andere Form der Diskriminierung oder Ausbeutung. Dementsprechend lehnt er die intensive Nutztierhaltung ebenso rigoros ab wie die tierexpe­rimentelle Forschung.

Die gegenwärtige Nutztierhaltung und –tötung ist ethisch also nicht zu rechtfertigen. Denn die dem Schlachten vorausgegangene Haltung der Tiere widerspricht in den meisten Fällen deren Interesse am Ausleben ihrer natürlichen Bedürfnisse und ist somit als speziesistisch abzulehnen.

Ferner ist auch die Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken nach Singer ethisch nicht zu rechtfertigen. Der Umstand, daß nichtmenschliche Tiere nicht der Spezies Homo sapiens angehören, kann nach dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung kein ausreichendes Kriterium dafür sein, daß die Interessen eines Lebewesens mißachtet werden, und aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes kann die Gattungszugehörigkeit auch nicht die Tötung eines Lebewesens legitimieren. Ferner benötigt der Mensch das Nahrungsmittel Fleisch nicht, sondern kann sich ohne weiteres auch vegetarisch ernähren.

Hinsichtlich der Tötungsproblematik entwickelt Singer neben dem Prinzip der gleichen Interessenab­wägung noch weitere Bewertungsmaßstäbe, so daß sich eine nicht-speziesistische Hierarchie der Lebensformen ergibt. Hierbei differenziert er die nur bewußten und die selbstbewußten Lebewesen, die er ungeachtet ihrer Spezieszugehörigkeit als Personen einstuft.

Die bewußtseinsfähigen Lebewesen dürfen schon aus dem einfachen utilitaristischen Grund der Maximierung von Lust und Glück in der Welt nicht getötet werden; denn mit der Vernichtung eines empfindungsfähigen Lebewesens werden zugleich auch dessen Glücksgefühle für es selbst und seine Umwelt vernichtet. Die Argumente für den Lebensschutz bei selbstbewußten Lebewesen wiegen nach Singer jedoch stärker, denn diese sind sich ihrer selbst als in der Zeit existierend bewußt.

Inwieweit sogenannte Nutztiere unter den starken Lebensschutz für Personen fallen, wird nicht eindeutig geklärt. Hinsichtlich der Problematik des Schlachtens ist diese Differenzierung aber ohnehin nicht von allzu großer Bedeutung; denn die Praktiken des Schlachtens widersprechen schon dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung, nämlich dem Interesse an einer zumindest schmerzfreien Tötung.

 

Konsequenzen für die Praxis

Abschließend läßt sich also feststellen, daß die derzeit praktizierte Schlachtung von landwirtschaftlichen Nutztieren unter ethischen Aspekten keineswegs zu rechtfertigen ist. Sie steht in krassem Widerspruch zu unserem alltäglichen Empfinden des Mitleids und läßt auch nicht einmal nur den Ansatz einer Ehrfurcht vor dem Leben der Rinder und Schweine vermuten. Zudem ist das Schlachten auch nicht mit dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung zu vereinbaren.

Singer empfiehlt auf der Ebene der praktischen moralischen Grundsätze, auf den Fleischverzehr – sofern er nicht für das Überleben notwendig ist – völlig zu verzichten. Wenn Tiere dennoch zu Nahrungszwecken getötet werden, so werden sie als Objekte betrachtet, deren Leben weit weniger wert ist als das menschliche Bedürfnis nach einem verzichtbaren Nahrungsmittel. „Solange wir Tiere weiterhin so behandeln, ist die Aufgabe, unsere Haltung gegenüber Tieren, so zu ändern, wie wir sie ändern sollten, unlösbar. Wie können wir denn jemanden zur Achtung vor Tieren und gleichen Abwä­gung ihrer Interessen ermutigen, wenn er sie weiterhin aus bloßem Vergnügen verzehrt? Um die richtige Einstellung zur Berück­sichtigung von Tieren zu fördern, auch der nicht-selbstbewußten, wäre es am besten, den einfachen Grundsatz zu beachten: Tiere nicht zu Nahrungszwecken zu töten.“*****

Und wenn unsere Gesellschaft nicht zum Vegetarismus bereit ist, so ist das mindeste, das wir den sogenannten Nutztieren schulden, meines Erachtens eine möglichst schonende und schmerzfreie Tötung.

* Gotthard M. Teutsch: Lexikon der Tierschutzethik (Göttingen/1987)

** Albert Schweitzer, Kultur und Ethik (München 1990)

*** Arthur Schopenhauer, Sämtliche Werke/Band III (Frankfurt a.M./1993

**** Albert Schweitzer, Kultur und Ethik (München 1990)

***** Peter Singer, Praktische Ethik (Stuttgart/1994)

***** Peter Singer, Praktische Ethik (Stuttgart/1994)

 

 

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