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Was tun im politischen Tierschutz?

 

Tiere sind leidensfähige Lebewesen und keine seelenlosen Maschinen. Sie haben ein Recht auf naturgemäßes und qualfreies Leben. Gerade weil Tiere dem Menschen unterlegen sind, muss ihnen Schutz geboten werden vor Ausbeutung und Gewalt durch Agrarwirtschaft, Handel und Gewerbe, Industrie, Wissenschaft und private Nutzung.

Tierschutzpolitik ist die planmäßige und nachhaltige öffentliche Einflussnahme auf den Umgang mit Tieren, sofern dies im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den Tierschutz geschieht.
In rechtsstaatlich verfassten Demokratien sind tierschutzpolitische Aktivitäten in den Bereichen Legislative, Exekutive und Judikative erforderlich.
Davon ausgehend kommt es darauf an, bei den Politikern die rechtlichen Grundlagen für einen effektiven Schutz einzufordern, nur jene Politiker zu unterstützen, die sich nachweislich für einen besseren Umgang mit den Tieren einsetzen.

Der Einzelne kann viel tun. Der erste Schritt ist nach der Information (man ist immer darüber informiert, worüber man informiert sein will) der Eintritt in eine oder mehrere der zahlreichen Tierschutz- bzw. Tierrechtsorganisationen und die fortlaufende Lektüre der von ihnen herausgegebenen Zeitschriften und Webseiten im Internet.

Vor Ort ergeben sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • In Erfahrung bringen, ob es im näheren Bereich Betriebe mit quälerischer Intensivhaltung oder Tierversuchseinrichtungen gibt. Versuch der Kontaktnahme und Besichtigung.
  • Besichtigung von Zirkusbetrieben und deren Tierhaltungen.
  • Kontrollierende Besichtigung von Schlachthöfen nach Einhaltung der Schlacht-Verordnung.
  • Aktionen gegen Missstände mit  Tierschutzverbänden organisieren und darüber die Medien unterrichten.
  • Aktionen gegen Pelzkonsum vor Pelzgeschäften oder anderen Verkaufsstellen von Pelz- erzeugnissen.
  • Regelmäßige Informationsstände mit direktem Ansprechen der Passanten und Verteilen von Texten der verschiedenen Tierschutzorganisationen.
  • Vorträge  halten bei Jugend- und Frauenorganisationen, Kirchengemeinden u.ä.
  • Protest- und Petitionsbriefe an die Orts- und Fraktionsvorstände der Parteien, die Gemeinde- vertretungen und –verwaltungen.
  • Persönliches Ansprechen und Anschreiben der Abgeordneten auf Kreis- und Landesebene.
  • Schreiben an Zeitungen, Zeitschriften und TV/Radio-Sender: Hinweisen auf Missstände, falsche Berichterstattung oder Bitte, (mehr) Beiträge zum Tierschutz zu bringen.
  • Strafanzeigen bei Feststellung von Tierquälereien und Unterrichtung des Veterinäramtes

In der Kommunalpolitik ist es auf vielfache Weise möglich, sich aktiv für die Tiere einzusetzen (ausführlich => www.paktev.de, Positionen, Tierschutz in der Kommunalpolitik). Städte und Gemeinden sind für die Genehmigung von Gewerbeansiedlungen und Veranstaltungen zuständig; jeder Stadt- und Gemeinderat kann also darüber entscheiden, welchen Gewerbebetrieb und welche Veranstaltung er haben will oder nicht. So kann man (nicht nur aus tierschutzrechtlichen, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen oder solchen des Natur- und Umweltschutzes) die Errichtung von Intensivhaltungen, Zirkusauftritten mit exotischen Tieren, Tierversuchslabors usw. zu unterbinden suchen oder wenigstens darauf dringen, dass dafür kein kommunaler Grund zur Verfügung gestellt wird. Beispiele:

  • In Kommunen mit Schlachthöfen sollte gefordert werden, keine „Schlachttiere“ anzunehmen, die von weither angefahren werden ( weiter als 150 km oder mehr als vier Stunden Transportdauer)
  • Zur Lösung des Problems der „Taubenplage“ ist die Einrichtung von leicht zugänglichen Nistplätzen zu fordern, um durch den Austausch der Eier mit künstlichen den Bestand zu reduzieren. Bestehende Fütterungsverbote sind aufzuheben

Wichtigster Kooperationspartner auf kommunaler Ebene sind die neuerdings meist unter dem Begriff „Verbraucherschutz“ oder „Veterinärämter“ firmierenden Ämter, denen auch der Tierschutz obliegt. Diesen teils staatlichen, teils kommunalen Ämter für Veterinär- wesen und Lebensmittelüberwachung  der Landkreise und größeren Städte obliegen die Kontroll- und Vollzugsaufgaben im Tierschutz. Ihr vielfältiges Aufgabengebiet reicht von der Bekämpfung von Tierseuchen  bis zur Verfolgung von Tierquälerei, Kontrolle von Tierbörsen, Zoohandlungen und Zirkusbetrieben sowie der Tierhaltungen.

Zu Petitionen und Protesten gibt es immer wieder Anlässe. Vorschläge für Schreiben an Politiker, Fraktionsvorstände der Parteien, Behörden, Ministerien, Unternehmen, Botschaften der Staaten, ausländische Regierungen, an die EU usw. finden sich in den Zeitschriften und  Internetseiten der Tierschutzorganisationen.
Anlässlich der sich immer wieder mal bietenden Erfordernis, bei Gesetzgebungen an die Politiker zu schreiben, hier kurz dargelegt, welchen Gang es geht, wenn, wie im Tierschutz häufig, seitens eines Bundeslandes bzw. des Bundesrats (BR) ein Gesetz per Initiative auf den Weg gebracht wird, weil das ja wichtig ist für das Berücksichtigen der richtigen, passenden Zeitpunkte des Absendens der Schreiben:

Vorlagen des BR sind dem Bundestag (BT) durch die Bundesregierung zuzuleiten, die dabei ihre eigene Auffassung zu der Vorlage darzulegen hat. Im BT werden die Bundesgesetze in dreimaliger „Lesung“ beraten. In der 1. Lesung wird i.d.R. lediglich beschlossen, den Entwurf an einen oder mehrere BTausschüsse zu überweisen. Anhand von deren Stellungnahme wird dann die 2. und 3. Lesung durchgeführt. Über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes wird dann nach Abschluss der Beratung, d.h. am Ende der 3. Lesung, abgestimmt. Ein Entwurf kann schon nach der 1. Lesung ohne Ausschussberatung abgelehnt werden.

Nach Annahme im BT werden die Bundesgesetze dem BR (und seinen jeweils zuständigen Ausschüssen) vorgelegt. Dieser kann gegen das vom BT beschlossene Gesetz innerhalb von 3 Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt dieser eine Änderung des Gesetzes vor, so muss der BT darüber beschließen, ob er sich dem Änderungsvorschlag anschließen will. Ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen, so richtet sich das weitere Verfahren danach, ob es sich bei dem Bundesgesetz um ein Gesetz handelt, das der Zustimmung des BR bedarf, oder nicht. Bei Zustimmungsgesetzen ist das vom BT beschlossene Bundesgesetz endgültig abgelehnt, wenn der BR nicht zustimmt. Tierschutzregelungen sind in der Regel Zustimmungsgesetze, aber auch Gesetze wie Bundesnaturschutzgesetz oder Bundes- jagdgesetz.
Die jeweiligen Sitzungstermine dieser Gremien sind samt Tagesordnung aus den Homepages von Bundestag (www.bundestag.de) und Bundesrat (
www.bundesrat.de) zu erfahren.

Wichtig ist die Teilnahme an Tagungen, die von den verschiedensten Institutionen und Organisationen des Tierschutzes veranstaltet werden. Sie sind auch nützlich zur Herstellung von Kontakten.

Parteimitglieder können in ihren Parteiversammlungen und –organen die Tierschutzproblematik ein- bringen und z.B. entsprechende Anträge stellen.

Unerlässlich für die politische Tierschutzarbeit ist die Erkenntnis, dass hier wie auf allen Gebieten nur zähe Geduld und Leidenschaft gepaart mit Sachkenntnis das „Bohren an harten Brettern“ weiterbringt.

Edgar Guhde

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